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Wettbewerbsrecht (UWG)

Im Wettbewerbsrecht geht es um die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Das vorrangige Mittel, einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu verfolgen, ist die Abmahnung.

Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie, sei es, daß Sie eine Abmahnung erhalten haben oder sei es, daß Sie selber abmahnen möchten.

Wenn ein wettbewerbsrechtlicher Streit nicht mit dem Abmahnverfahren endet, kann der Abmahner eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage erheben.

Wir stehen Ihnen auch in solchen Fällen als Rechtsanwälte bundesweit zur Seite.

Gründe für ein wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten gibt es übrigens reichlich:

Ein Bereich, in dem sich viel gestritten wird, ist Werbung. Das Wettbewerbsrecht wird daher manchmal auch als Werberecht bezeichnet.

Verboten ist zum Beispiel irreführende Werbung( § 5 UWG), Täuschung der Verbraucher und Herabsetzung von Mitbewerbern.

Sie können uns damit beauftragen, Ihre Werbetexte vorab zu prüfen, um Abmahnungen zu vermeiden.

Eine Einfallspforte für Abmahnungen stellt auch § 4 Nr. 11 UWG dar.

Danach können zum Beispiel eine falsche Widerrufsbelehrung, Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz, die Impressumpflicht usw. auch mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung verfolgt werden.

Lassen Sie es nicht soweit kommen, wenn Sie zum Bespiel einen Internetauftritt oder einen Ebay-Shop haben. Im Internet bleiben (vermeintliche) Verstöße nicht lange unentdeckt.

Vermeiden Sie Abmahnungen, indem Sie unsere Kanzlei beauftragen, Ihren Onlineshop usw. abmahnsicher zu machen. Die Überprüfung durch unsere Rechtsanwälte kostet in aller Regel weniger, als eine Abmahnung durch die Konkurrenz kosten würde.

Wenn Sie bemerken, daß die Konkurrenz Sie schädigt, verunglimpft, Ihre Mitarbeiter unlauter abwirbt usw., sollten Sie zügig handeln. Nicht nur, weil Ihnen dadurch Geld verloren geht, sondern auch, weil Ansprüche im Wettbewerbsrecht einer kurzen Verjährungsfrist unterliegen.
 

Vereinbaren Sie einen Termin mit Rechtsanwalt Pohl oder rufen an, und er wird die Angelegenheit mit Ihnen besprechen und das erforderliche in die Wege leiten.

Das selbe gilt, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen einer Wettbewerbsstraftat gegen Sie eingeleitet wurde. Da unsere Anwälte sowohl im Strafrecht als auch Wettbewerbsrecht tätig sind, können wir Sie effektiv auch im Wettbewerbsstrafrecht (§§ 16 - 19 UWG) verteidigen.

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