Wettbewerbsrecht (UWG)
Im Wettbewerbsrecht geht es um die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
In das Wettbewerbsrecht spielen dabei auch eine Vielzahl von Gesetzen eine Rolle, die darauf gerichtet sind, das Marktverhalten zu regeln. Dazu gehören zum Beispiel die Preisangabenverordnung (PAngV), das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Arzneimittelgesetz, die Kosmetikverordnung, das BGB, die Berufsordnungen, das Textilkennzeichnungsgesetz, das Elektrogesetz, das Telemediengesetz uvm.
Unsere Kanzlei ist seit Jahren außergerichtlich und gerichtlich bundesweit tätig, um die Rechte unserer Mandanten durchzusetzen, Werbemaßnahmen rechtlich zu begleiten und entsprechenden Schriftverkehr mit der Gegenseite und dem Gericht zu führen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Ihr Unternehmen mit einem der folgenden Umstände konfrontiert wird:
- Abmahnung von einem Mitbewerber oder einem Wettbewerbsverein
Hier heißt es: Zügig anwaltlichen Rat einholen. In aller Regel ist die Frist sehr kurz bemessen und es droht der Erlaß einer einstweiligen Verfügung durch ein Landgericht, ohne daß Sie vorher gehört wurden!
Gehen Sie dieses Risiko nicht ein, denn das kann sehr teuer werden. Wir helfen Ihnen und überprüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und leiten Sie sicher durch das Verfahren.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie ein Mitbewerber abgemahnt hat, oder zum Beispiel die Wettbewerbszentrale oder der Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
- Durchsetzung Ihrer Rechte, Verfolgung von Wettbewerbsverstößen
Beauftragen Sie uns mit der Überprüfung der Rechtslage und Durchsetzung Ihrer Interessen. Hält sich die Konkurrenz nicht an die Gesetze? Wirbt ein Mitbewerber mit irreführender Werbung? Werden auf unlauterer Art und Weise Ihre Kunden abgeworben?
All das und viel mehr müssen Sie nicht auf sich beruhen lassen.
Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen Ansprüche durch - gerichtlich und außergerichtlich.
Kompromißlos oder diplomatisch - so wie es die Rechtslage hergibt und Sie es wünschen.
- Vorbeugende Beratung und Begutachtung von Werbung und Onlineangeboten
Um kein Abmahnrisiko einzugehen, sollten Sie neue Werbekampagnen, Ihren Onlineauftritt usw. von uns begutachten lassen. Beziehen Sie uns schon frühzeitig in Ihre Werbeplanung mit ein, und wir helfen Ihnen, rechtssicher zu werben bzw. Ihre Angebote online anzubieten.
Gerade kleinere Unternehmen, die gerade einen Internetshop aufbauen, können dadurch jede Menge Ärger und Geld sparen.
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