Urheberrecht
Pohl & Marx - Rechtsanwälte bieten Ihnen Beratung und Vertretung im Bereich Urheberrecht.
Zum Beispiel bei:
- Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung von Musikwerken (v.a. filesharing)
- Abmahnungen wegen “Bilderklau” (copy and paste)
- Außergerichtliche und prozessuale Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
- Außergerichtliche und prozessuale Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen
Insbesondere beraten und vertreten wir Privatpersonen, die eine sogenannte Abmahnung eines Musikunternehmens, einer Künstlergruppe etc. erhalten haben.
Die Betreffzeile in diesen Abmahnungen lautet meist “unerlaubte Verwertung geschützter Werke” oder “Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung”.
In der Abmahnung wird der Adressat aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung zum Ausgleich der angeblich entstandenen Anwaltskosten und als Schadenersatz zu leisten.
Grund von Abmahnungen ist meistens der Down- und Upload von Musikwerken über sogenannte filesharing-Programme (sog. Tauschbörsen).
Die Abmahnungen werden von darauf spezialisierten Anwaltskanzleien verfaßt.
Wenn Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Klage in diesem Bereich erhalten haben, sollten Sie sich ihrerseits auch an eine Kanzlei wenden, die Urheberrecht zu Ihren Schwerpunkten zählt.
Wir haben auf diesem Gebiet bereits eine Vielzahl von Mandanten beraten und vertreten.
Wir besprechen mit Ihnen die Sach - und Rechtslage und geben Ihnen fundierte Ratschläge , wie Sie möglichst gut mit einer Abmahnung usw. umgehen.
Sollte das Kind schon in den Brunnen gefallen sein und Sie bereits verklagt worden sein, können Sie auf uns zählen, um die Klage -soweit wie rechtlich möglich - abzuwehren.
Auf der nachfolgend angegebenen Unterseite finden Sie eine Übersicht zu aktuellen oder besonders oft vorkommenden Abmahnungen wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzungen aus dem Bereich filesharing:
Abmahnung wegen filesharing (Urheberrecht): Wer mahnt was ab?
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