Selber abmahnen (Inhalte werden derzeit bearbeitet)
Sie haben hart gearbeitet und viel Geld ausgegeben, damit Ihr Unternehmen jetzt da steht, wo es steht. Ihre Produkte sind begehrt, Ihre Dienstleistung nachgefragt. Und Sie halten sich an die Regeln des Wettbewerbsrechts (UWG) und haben eine oder mehrere Marken eintragen lassen.
Und nun kommt ein Konkurrent, der irreführend wirbt, eine zum Verwechseln ähnliche Marke benutzt etc.
Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Rechte verteidigen.
Wenn Sie bemerken oder vermuten, daß sich ein Konkurrent unlauter verhält oder Ihre Markenrechte verletzt werden, rufen Sie uns einfach an oder schreiben eine Email an: mail@anwalt-pohl.de .
Wir benötigen von Ihnen eine Dokumentation Ihrer Rechtsposition (z.B. Markenurkunde, Urhebernachweis, Darlegung der Mitbewerbereigenschaft bei UWG-Sachen) und Informationen, die die Rechtsverletzung der Gegenseite nachvollziehbar machen (z.B. Homepage, Werbematerial, Fotos etc.).
Wir sichten Ihre Unterlagen und sagen Ihnen dann, welches Honorar für die genaue Überprüfung der Sach - und Rechtslage anfällt.
Dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Überprüfung ung ggf. Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen möchten.
Wir sind für Sie tätig in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht.
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