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Prozeß wegen schweren Betruges endet

Das war knapp:

Unser Mandant war angeklagt wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil des Jobcenters Zehlendorf-Steglitz. Er hatte Unterhaltszahlungen und andere Zahlungen nicht gegenüber dem Jobcenter angegeben, so daß dieses zu Unrecht Leistungen gewährt hatte.

Die Schadenshöhe betrug ca. 24.000 € und der Mandant war wegen Urkundenfälschung und Betrug mehrfach einschlägig vorbestraft.

Die nunmehr angeklagten Taten waren teilweise während einer laufenden Bewährungszeit begangen worden.

Es war daher sehr fraglich, ob das Gericht - das Amtsgericht Tiergarten - die zu erwartende Strafe noch einmal zur Bewährung aussetzen würde. Außerdem stand natürlich die alte Bewährung auf dem Spiel.

Letztlich ist der Mandant von Rechtsanwalt Pohl heute lediglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem sind 300 Stunden gemeinnützige Arbeit als Bewährungsauflage fällig.

Das Gericht folgte damit dem Antrag des Verteidigers, Rechtsanwalt Pohl.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und 3 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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