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Rechtsanwälte | Strafverteidiger

Hohenzollerndamm 181
10713 Berlin

Honorar

Hier finden Sie ein paar Informationen zu unseren Honoraren.

  • Pauschalhonorare

    Wir wollen, daß Sie volle Kostenkontrolle haben. Deswegen werden unsere Anwälte Ihnen meistens die Vereinbarung eines Pauschalhonorars vorschlagen. Pauschalhonorare sind nämlich einfach und transparent. Sie sollen wissen, woran Sie sind; überraschende Kosten mag keiner.

    Die Höhe der Pauschalen hängt natürlich vom Einzelfall ab. Eine Strafverteidigung bei Ladendiebstahl kostet weniger als eine Verteidigung bei einer Anklage wegen schwerer Körperverletzung.

    Im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberecht können wir nur im außergerichtlichen Bereich (also für eine Beratung, eine Werbeüberprüfung oder die Vertretung bei einer Abmahnung) ein Pauschalhonorar vereinbaren. Rufen Sie einfach an, faxen oder mailen Sie uns die Abmahnung oder Werbung und wir teilen Ihnen mit, welche Gebühren anfallen.

     
  • Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • In einigen Fällen sind wir an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden.

    Dies ist immer bei Gerichtsprozessen im Bereich Wettbewerbsrecht und Verkehrsrecht der Fall.

    Nur bei einem Strafprozeß vereinbaren wir individuelle Honorare und müssen nicht nach dem RVG abrechnen.

    Wenn die Berechnung nach dem RVG erfolgt, richten sich die Gebühren vor allem nach dem Gegenstandswert. Wenn Sie ganz konkret die voraussichtlich entstehenden Prozeßkosten in Ihrer Angelegenheit wissen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren und wir geben Ihnen ganz unverbindlich eine erste Kosteneinschätzung.

  • Stundenhonorare
  • In den Fällen, in denen weder eine Vergütung nach dem RVG sinnvoll erscheint, noch die Vereinbarung einer Pauschale, können wir auf Basis eines Zeithonorars tätig werden.

    Dieses beläuft sich je nach Lage des Einzelfalles auf 150,00 € - 300,00 € pro Stunde (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
     

Für weiterführende Informationen zu den RVG- Gebühren empfehlen wir Ihnen, die Seite
 www.rechtsanwaltsgebühren. de zu besuchen.

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