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Anwaltskanzlei für Strafrecht und Wettbewerbsrecht
Das Brandenburger Tor in Berlin, Sitz der Kanzlei.

Rechtsanwälte | Strafverteidiger

Hohenzollerndamm 181
10713 Berlin

Honorar

Hier finden Sie ein paar Informationen zu unseren Honoraren.

Dazu eines vorab: Wenn Sie Fragen haben, können Sie einfach bei uns anrufen, kurz Ihren Fall schildern und uns fragen, wie hoch die Gebühren bzw. das Honorar sein würden. Alles ganz unverbindlich.
 

  • Unverbindliches, gebührenfreies Anbahnungsgespräch (maximal 30 Minuten)

    Wenn Sie sich erst einmal einen Eindruck von uns machen möchten oder wissen wollen, was wir für Sie unternehmen können und welche Gebühren dabei entstehen, können Sie einen Termin für ein unverbindliches , maximal 30-minütiges Anbahnungsgespräch vereinbaren.

    Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Fall vorzustellen und erhalten von uns Informationen zu den Kosten. Sie entscheiden dann, ob Sie uns beauftragen möchten.

    Bitte beachten Sie aber: Ein solches Gespräch beinhaltet keine Beratung. Sollten Sie im Gespräch eine Beratung wünschen, sagen wir Ihnen vorher, was das kostet.

     
  • Pauschalhonorare

    Wir wollen, daß Sie volle Kostenkontrolle haben. Deswegen werden unsere Anwälte Ihnen meistens die Vereinbarung eines Pauschalhonorars vorschlagen. Pauschalhonorare sind nämlich einfach und transparent. Sie sollen wissen, woran Sie sind; überraschende Kosten mag keiner.

    Die Höhe der Pauschalen hängt natürlich vom Einzelfall ab. Eine Strafverteidigung bei Ladendiebstahl kostet weniger als eine Verteidigung bei einer Anklage wegen schwerer Körperverletzung.

    Im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberecht können wir nur im außergerichtlichen Bereich (also für eine Beratung, eine Werbeüberprüfung oder die Vertretung bei einer Abmahnung) ein Pauschalhonorar vereinbaren. Rufen Sie einfach an, faxen oder mailen Sie uns die Abmahnung oder Werbung und wir machen Ihnen ein Angebot.

     
  • Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

    Im Strafrecht können immer Pauschalen vereinbart werden. Ansonsten ist für gerichtliche Verfahren (einstweilige Verfügung, Klage) eine Berechnung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgeschrieben. Weniger als die RVG-Gebühren darf der Anwalt nicht vereinbaren.

    Die RVG-Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Die Berechnung ist etwas kompliziert. Rufen Sie einfach an oder vereinbaren einen Termin, schildern Sie Ihre Angelegenheit oder geben den Gegenstandswert durch, und wir geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

     

Für weiterführende Informationen zu den RVG- Gebühren empfehlen wir Ihnen, die Seite
 www.rechtsanwaltsgebühren. de zu besuchen.

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