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Auswahl des Verteidigers

Hier finden Sie ein paar allgemeine Hinweise zur Auswahl eines Strafverteidigers.

 

  • Strafverteidigung ist Vertrauenssache

    Strafverteidigung ist Vertrauenssache, und zwar in zweierlei Hinsicht:

    Zum einen bedarf es Vertrauens in die fachliche Kompetenz des Anwalts, und zum anderen Bedarf es Vertrauens in die persönliche Integrität und Zuverlässigkeit des Verteidigers.

    Und wie finden Sie heraus, ob ein Anwalt ein guter Strafverteidiger, zuverlässig usw. ist?

    Antwort:
    Achten Sie hinsichtlich der Kompetenz auf Spezialisierung.

    Zwar kann auch ein Anwalt, der viele Rechtsgebiete bearbeitet, ein guter Strafverteidiger sein. Die Wahrscheinlichkeit, daß er sich aber zum Beispiel im Mietrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht
     gut, im Strafrecht aber nur mittelmäßig auskennt, ist aber recht hoch.

    Einen Eindruck von der Zuverlässigkeit können Sie am besten im persönlichen Gespräch erhalten. Einen gewissen Einblick erhalten Sie auch zum Beispiel anhand von Homepages wie dieser.

    Achten Sie auch darauf, daß sich Ihr Anwalt genügend Zeit für Sie nimmt, mit Ihnen offen über sein Honorar spricht und Zusagen einhält.

     
  • Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Vielleicht sind Sie gerade dabei, sich einen Pflichtverteidiger zu suchen, weil Sie das Gericht dazu aufgefordert hat, einen Verteidiger Ihrer Wahl zu benennen.

    Dann gilt das gleiche wie oben geschrieben, vor allem sind Sie aber auch hier richtig.

    Ein Pflichtverteidiger ist nämlich kein eigenständiger Beruf oder eine besondere Art von Anwalt.

    Jeder Anwalt kann Pflichtverteidiger sein. Auch unsere Rechtsanwälte übernehmen Pflichtverteidigungen.

    Der Hintergrund einer Pflichtverteidigung ist der: Wer eine z.B. schwere Straftat begangen hat, muß vom Grundgesetz her einen Verteidiger haben. Ganz gleich, ob er das will oder ob er einen Anwalt bezahlen kann. Das Gesetz spricht von Notwendiger Verteidigung, § 140 StPO.

    Der Beschuldigte erhält in solchen Fällen die Möglichkeit, einen Verteidiger seiner Wahl zu fragen, ob dieser seinen Fall als Pflichtverteidiger übernimmt. Wer sich nicht rechtzeitig einen Anwalt aussucht, bekommt einen vom Gericht ausgesucht.

    Da ist es besser, selber aktiv zu werden. Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie einen Pflichtverteidiger benennen sollen. Wir sagen Ihnen dann, ob wir dafür die Kapazitäten haben.

    Und wenn das der Fall ist, kämpfen wir für Ihre Rechte mit der gleichen Entschlossenheit wie sonst auch.
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