Verteidigung im Betäubungsmittelrecht - Drogenstrafrecht
Unsere Anwälte stehen auch mit Rat und Tat an Ihrer Seite, wenn Ihnen von der Polizei und Staatsanwaltschaft eine Straftat aus dem Bereich Betäubungsmittelrecht/Drogenstrafrecht - §§ 29 ff. BtmG - vorgeworfen wird.
Es geht dabei zum Beispiel um:
- Herstellung, Einfuhr, Besitz und Handel mit Drogen/Betäubungsmitteln
- Führen von Fahrzeugen unter Drogeneinfluß
Unter den Begriff Betäubungsmittel gehören alle gängigen Drogen wie Cannabis/Haschisch/ Marihuana (Wirkstoff: Tetrahydrocannabinol, THC), Kokain, Heroin, LSD usw.
Die Strafen für diese Arten von Delikten richten sich vor allem nach der Art der Begehungsweise (z.B. gewerbsmäßig, bandenmäßig, nicht unerhebliche Menge) und dem Wirkstoffgehalt des jeweiligen Betäubungsmittels und reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen.
Hinzu kommen evtl. die Anordnung einer MPU, der Entzug der Fahrerlaubnis, der Verlust des Führerscheins, die Unterbringung in einer Entzugsanstalt usw.
Lassen Sie es möglichst nicht so weit kommen, und holen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht an Ihre Seite, der Sie berät und gegenüber dem Gericht verteidigt. Das ist Ihr gutes Recht.
Wir schöpfen alle Möglichkeiten, die ein BtM-Verfahren bietet, aus, um die Ihnen gemachten Vorwürfe zu entkräften oder zumindest die Strafe so gering wie möglich zu halten.
Dies beginnt schon mit der ersten Kontaktaufnahme mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft und setzt sich fort bei der Prüfung, ob die Beweismittel der Polizei verwertbar und ausreichend sind.
Außerdem werden wir in geeigneten Fällen mit Nachdruck darauf einwirken, daß gem. §§ 35, 36 BtmG anstelle einer Strafvollstreckung von nicht mehr als 2 Jahren eine Therapie gemacht wird, die auf die Strafe angerechnet werden kann (sog. “ Therapie statt Strafe”).
Wir wollen, daß gegen unsere Mandanten geführte BtM-Verfahren so zügig und so günstig wie möglich enden; wir nutzen dazu alle Möglichkeiten, die die Strafgesetze vorsehen.
Wenn Ihnen oder einer Ihnen nahestehenden Person eine Straftat aus dem Bereich Betäubungsmittelstrafrecht/Drogenstrafrecht vorgeworfen wird, sollten Sie nicht zögern, einen im Betäubungsmittelstrafrecht tätigen Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen.
Generell gilt: Je früher professionelle Strafverteidigung einsetzt, desto schneller und besser für den Beschuldigten endet das Verfahren.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren mit einem unserer Anwälte einen Termin zur Besprechung.
Unsere Kanzlei befindet sich in Berlin - Wilmersdorf am Fehrbelliner Platz und ist gut zu erreichen.
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