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Hohenzollerndamm 181
10713 Berlin

Anklageschrift wegen Betrug erhalten?

Unsere Rechtsanwälte sind derzeit mit mehreren Fällen beschäftigt, in denen es um Betrug geht.

Unsere Mandanten haben je eine Anklageschrift erhalten, in der es heißt:

    [...] wird angeklagt, in Berlin im Zeitraum von [...] in zehn Fällen gewerbsmäßig handelnd in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermöge einen anderen dadurch beschädigt zu haben, dass sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregte.

Konkret geht es darum , daß unseren Mandanten vorgeworfen wird, vom Jobcenter ungerechtfertigt zuviel Leistungen erhalten zu haben.

Dieser Vorwurf ist auch deswegen sehr ernstzunehmen, weil die Staatsanwaltschaft so etwas als gewerbsmäßigen und damit schweren Betrug gemäß §§ 263 Abs.1, Abs. 3 Nr.1 StGB anklagt.

Die Mindeststrafe beträgt damit für jeden Fall der Irrtumserregung oder -aufrechterhaltung 6 Monate Freiheitsstrafe. Und als Fall der Irrtumsaufrechterhaltung wird jeder Antrag beim Jobcenter gewertet, der unvollständige oder unwahre Angaben enthält.

Es ist deshalb sehr wichtig, daß dem Angeklagten in solchen Fällen ein Verteidiger zur Seite steht.

Unsere Anwälte sehen sich jeden Fall ganz genau an, prüfen alles nach und nehmen Kontakt zum Gericht auf, um ein gutes Verteidigungsziel zu erreichen.

Sollten auch Sie eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir können Ihnen sagen, ob wir den Fall übernehmen.

Unter Umständen können wir für Sie auch im Rahmen einer sog. Pflichtverteidigung tätig werden. Ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, können wir Ihnen meist nach Ihrer Schilderung des Sachverhaltes

Selbstverständlich sind wir nicht nur in Berlin, sondern bundesweit tätig.

 

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