Abmahnungen von Sanrio - “Hello Kitty”
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, wenn Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage der Sanrio Company Ltd. bzw. Sanrio GmbH erhalten haben.
Die Abmahnungen, die uns vorliegen, sind von der Kanzlei Boehmert & Boehmert versendet worden und haben angebliche oder tatsächliche Produktpiraterie zum Gegenstand.
Sanrio ist Inhaberin der Marke “Hello Kitty” In verschiedenen Ausführungen (Wort - und Bildmarken).
Die Abmahnungen werden versendet, wenn Sanrio der Auffassung ist, daß jemand gefälschte bzw. nicht lizensierte “Hello Kitty”- Produkte verkauft. Oft wurden die Waren beim Zoll beschlagnahmt.
Eine solche Abmahnung ist ganz besonders unangenehm für den Abgemahnten, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Es wird Unterlassung, Schadenersatz, Auskunft und Vernichtung der Waren gefordert.
2. Der Gegenstandswert wird auf 130.000 € festgesetzt.
3. Der Abgemahnte soll nicht nur Rechtsanwaltskosten, sondern auch die Gebühren des mitwirkenden Patentanwalts tragen.
Jetzt mal nur auf die Kosten bezogen bedeutet dies: Der Abgemahnte soll ca. 4.500 € für die Abmahnung zahlen!
Das trifft jeden, der vielleicht nur ein Dutzend “Hello Kitty”- Anhänger bei Ebay verkauft hat, sehr hart.
Lassen Sie sich, wenn es sie getroffen hat, von uns beraten und gegenüber der Gegenseite vertreten.
Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung, die Einstweilige Verfügung oder Klage berechtigt ist und bewahren Sie vor Fehlern, die Sie noch mehr Geld kosten können.
Bei Abmahnschreiben entwerfen für Sie eine ggf. modifizierte Unterlassungserklärung, begleiten Sie durch das Abmahnverfahren und nutzen alle Möglichkeiten, um die Koste zu reduzieren.
In Klageverfahren übernehmen wir Ihre Prozeßvertretung.
Rufen Sie einfach in der Kanzlei an, wir besprechen das weitere Vorgehen und unser Honorar und dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.
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